Als HPM DIE HANDWERKSGRUPPE übernehmen wir unternehmerische Verantwortung, um die Einhaltung der Menschenrechte sowie der Umweltstandards zu gewährleisten. Sowohl in unserer eigenen Geschäftstätigkeit als auch in unseren Lieferketten setzen wir uns dafür ein. Wir haben klare Verantwortlichkeiten definiert und ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese fundamentalen Rechte entsprechend gewahrt werden.
Meldung von Hinweisen
nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Wir bieten verschiedenen Beschwerdemechanismen, die es sowohl internen als auch externen Hinweisgebenden ermöglichen, Bedenken bezüglich Menschenrechtsverletzungen, Umweltrisiken oder Verletzungen der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt zu melden. Die Vertraulichkeit und der Schutz der Hinweisgebenden stehen dabei an oberster Stelle. So können Hinweise auch anonym übermittelt werden - wir unternehmen keine Schritte zur Identifizierung der hinweisgebenden Person im Falle einer anonymen Meldung.
Neben lokalen Führungskräften und unserer gruppenweiten Compliance-Fachstelle stehen Mitarbeitenden der HPM sowie externen Hinweisgebenden folgende Beschwerdekanäle zur Verfügung:
HPM Service und Verwaltung GmbH,
Zentrale Beschwerdestelle
Cremon 3, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 - 30 38 32 – 242
Mail: Hinweis@handwerksgruppe.de
HPM-Verhaltensleitlinien
Unsere Verhaltensleitlinien dienen als Orientierungshilfe für ein verantwortungsvolles Verhalten im Geschäftsleben. Sie enthalten nicht nur Vorschriften zur Einhaltung von Gesetzen und Bestimmungen, sondern spiegeln auch das Wertesystem unserer familiengeführten Unternehmensgruppe wider. Es ist uns wichtig, dass jeder Mitarbeitende die für seine Tätigkeit relevanten Verhaltensregeln kennt und konsequent einhält, da eine Nichtbeachtung nicht nur den einzelnen Betrieben, sondern der gesamten Handwerksgruppe erheblichen Schaden zufügen kann.